Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen §§ 651 BGB

Des Veranstalters FUNANDACTION Reisen und Events Karlsruhe

l. Abschluss eines Reisevertrages
a) Mit der Buchung bietet der Kunde FUNANDACTION – nachfolgend Veranstalter genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die lnternet- und Prospektausschreibungen und die ergänzenden lnformationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, lnternet oder E-Mail oder sonstigem elektronischen Weg erfolgen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, kann also wie die Buchung sowohl schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, lnternet oder E-Mail oder sonstigem elektronischen Weg erfolgen.
b) Die Buchung erfolgt durch den Kunden/Anmelder auch alle anderen von ihm in der Buchung/Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat. Sofern die Buchung von einer anderen Person als dem Kunden erfolgt, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der angemeldeten Personen.
c) Weicht der lnhalt der Reisebestätigung des Veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters vor, an dessen lnhalt er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn der Kunde innerhalb der Bindefrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt erklärt.
d) Mit Absenden der Buchung des Kunden an den Veranstalter erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.
Liegen dem Kunden/Bucher die Reisebedingungen des Veranstalters bei der Buchung nicht vor, so werden ihm diese mit der Reisebestätigung zugesandt und werden damit zum Bestandteil des Reisevertrages.

ll. Reisebestätigung / Rechnung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens aber EUR 80,- pro Person fällig. Der Restbetrag der Reisekosten wird 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig. Bei Zahlung per Überweisung bitte auf folgendes Konto:
FUNANDACTION, Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen, Konto-Nr. 227 064 69; BLZ 660 501 01
Der Sicherungsschein der lnsolvenzversicherung im Sinne des § 651k BGB wird bereits mit der Reisebestätigung/Rechnung verschickt.

lll. Leistungsumfang
a) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung sowie der Reisebeschreibung im jeweils geltenden Katalog, wie auch im lnternet auf der Homepage des Veranstalters.
b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten lnhalt des Vertrages, als nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Veranstalter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
c) Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Flugpreisen und/oder staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren und Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiter zu belasten. lm Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.
d) Der Veranstalter kann 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 10 % des Reisepreises vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhersehbar erhöht haben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des Gesamtpreises kann der Kunde/Reisende kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
e) Wird die in der Reisebeschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht, ist der Veranstalter bis 8 Tage vor Reiseantritt berechtigt, die Reise entschädigungslos abzusagen. Unterbreitet der Veranstalter ein Ersatzangebot, ist der Kunde berechtigt, dieses als neues Vertragsangebot zu akzeptieren, oder aber kostenfrei bei Rückerstattung des bereits eingezahlten Reisepreises vom Reisevertrag zurückzutreten.
f) lst die Durchführung einer Reise (zum Beispiel Ski- und/oder Snowboard-Kurs) infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Schneemangel oder Sturm nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise entschädigungslos abzusagen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Gleichwohl bleibt es dem Veranstalter unbenommen, einen ggf. mit dem eingezahlten Reisepreis zu verrechnenden Aufwendungsersatz für organisatorische Vorleistungen in Höhe von EUR 10,- zu erheben. Auch hier bleibt dem Kunden der Nachweis niedrigerer oder nicht eingetretener Aufwendungen seitens des Veranstalters unbenommen.
g) Dem Veranstalter steht insbesondere auch dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter nach diese Bestimmung gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
h) Besteht ein vom Kunden gebuchter Ski- und/oder Snowboard-Kurs aus mehreren Tagesfahrten und kann eine Tagesfahrt aus den unter oben f) genannten Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Veranstalter das Recht, die Tagesfahrt entschädigungslos abzusagen. ln diesem Fall steht dem Kunden ein Rückerstattungsanspruch nicht zu.
i) Dem Veranstalter steht auch dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

lV. Haftung
a) Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden/Reisenden weder vorsätzlich noch soweit der Veranstalter für einen dem Kunden/Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung bestimmte internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden/Reisenden hierauf berufen.
c) Der Veranstalter hat für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung einzustehen.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese Teilleistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in den Reisebeschreibungen bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel. Die Pflichten aus einer eventuellen Reisevermittlung bleiben hiervon unberührt.
d) Die Beteiligung an Sport- und anderen vom Veranstalter angebotenen Aktivitäten hat der Kunde/Bucher selbst zu verantworten. Der Veranstalter empfiehlt insoweit den Abschluss einer Sport-Unfall -Versicherung.

V. Rücktritt durch Kunden / Umbuchung / Ersatzperson
a) Der Kunde/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Der Veranstalter kann aber stattdessen, jedenfalls soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen Ersatz verlangen.
Unter Berücksichtigung der durch den Veranstalter ersparten Aufwendungen und dessen, was dieser durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, beträgt die an den Veranstalter zu zahlende Pauschalentschädigung:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn bis zum Abreisetag 90 % des Reisepreises,
Nichtantritt der Reise (gilt ab 24 Std. vor Reisebeginn) 95 % des Reisepreises
Dem Kunden/Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.
b) Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Der Veranstalter kann bei Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen. lm Falle eines Widerspruchs bleibt dem Kunden die Möglichkeit des Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widerspricht der Veranstalter nicht, kann dieser für den durch die die Gestellung einer Ersatzperson entstehenden organisatorischen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30,- erheben.
c) Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden außer der jeweiligen Stornogebühr noch zusätzliche Mehrkosten wie etwa Einzelzimmeraufschläge, usw. zu berechnen.
d) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung einzelner Reisebedingungen wie Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht.

Vl. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig.

Vll. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen des Kunden
Der Veranstalter erwartet, dass der Kunde Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Kunde gegen diese verstoßen, hat der Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (2.8. Straftaten) kann auch ein sofortiger Ausschluss erklärt werden. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Das gleiche gilt auch, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

Vlll. Gepäckbeförderung (siehe auch Haftungsausschluss)
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal ein Koffer (max. 20 kg) und ein Handgepäckstück plus Wintersportgerät und Ski- oder Snowboardschuhe. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.

IX. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde nur dann die Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlassen hat, dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, um diesem die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Die Mängelrüge nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Kunden aus §§ 651 c-f BGB verjähren gem. S 651 g ll BGB in zwei Jahren, beginnend mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

X. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

Xl. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Xll. Reiserücktrittskostenversicherung
Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Xlll. Gerichtsstand
Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. lst der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Reisevertrag ergeben dann oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.

XlV. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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